Kinderpolice - was du dazu wissen musst
Es ist ein Thema, das ich im Freundes- und Bekanntenkreis immer wieder mitbekomme. Eltern, die kurz nach der Geburt eine fondsgebundene Rentenversicherung - auch bekannt als Kinderpolice - für ihre Kinder abschließen. Gut gemeint, denn man will doch für die Kleinen etwas Geld zur Seite legen und ihnen eine sichere finanzielle Zukunft ermöglichen. Doch diese Kinderpolicen haben wesentliche Nachteile. Verkäufer von Finanzvertrieben und Versicherungen reden aber natürlich nicht gerne darüber. Deswegen tauchen wir tiefer in die Materie ein, um dir ein umfassendes Bild zu bieten.
Warum gibt es Kinderpolicen überhaupt?
Kinderpolicen sollen Eltern ermöglichen, frühzeitig einen finanziellen Grundstein für die Zukunft ihrer Kinder zu legen. Die Befürworter (Verkäufer) dieser Policen heben immer die gleichen Argumente hervor:
- Finanzielle Absicherung:
Die einfache Möglichkeit, schon in jungen Jahren ein finanzielles Polster für das Kind zu schaffen und bereits den Grundstein für die Rente zu legen. Wer früh anfängt, kann mit kleinen Beträgen für das Alter viel erreichen.
- Steuervorteile:
Durch die Nutzung der Steuervorteile von privaten Rentenversicherungen können die Kleinen maximal vom Zinseszins profitieren und dadurch leichter Vermögen bilden.
- Sparen durch Großeltern:
Die Policen können auch einfach von Großeltern oder Paten abgeschlossen und bespart werden, ohne dass man immer die Erziehungsberechtigten einbinden muss.
- Sicherung der Rente bei Berufsunfähigkeit:
Durch optionale Bausteine kann eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung integriert werden. Die Gesundheitsprüfung, die für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nötig ist, kann dann schon in jungem Alter erfolgen (i. d. R. ab 10 Jahren), wenn man sich meist noch guter Gesundheit erfreut.
Die lange Laufzeit: Ein zweischneidiges Schwert
Bei fondsgebundene Rentenversicherungen wird zu Vertragsbeginn eine Vertragslaufzeit festgelegt. In der Regel ist dies das Renteneintrittsalter. Du schließt also schon heute einen Vertrag über 67 Jahre ab.
Wichtig ist zu bedenken, dass der Steuervorteil nur dann greift, wenn die 12/62-Regel eingehalten wird. Der Vertrag muss also mindestens bis zum 62. Geburtstag gehalten werden. Die 12 Jahre Mindestvertragslaufzeit ist dann sowieso nicht das Problem.
Willst du wirklich einen Vertrag über 67 Jahre eingehen?
Stelle dir vor Abschluss die Frage, wie realistisch es ist, dass der Vertrag tatsächlich so lange bestehen bleibt. Denn selbst fondsgebundene Rentenversicherungen, die von Erwachsenen für ihre spätere Vorsorge abgeschlossen wurden, werden in weniger als 50 % aller Fälle bis zum Ende bespart.
Provisionen: Ein kritischer Blick
Ein weiterer Punkt, der einen direkten Bezug zur langen Vertragslaufzeit hat, ist die Höhe der Provision. Daraus entsteht auch ein großer Interessenskonflikt.
Die Provision, die der Berater (Verkäufer) für den Abschluss dieses Vertrags erhält, bemisst sich an der Beitragssumme.
Die Beitragssumme errechnet sich nach deinem monatlichen Beitrag, multipliziert mit der Anzahl der Laufzeit-Monate.
Beispiel: Du schließt einen Vertrag mit einer Monatsrate von 100 EUR ab. Die Laufzeit beträgt 62 Jahre. Für die Beitragssumme gilt eine Beschränkung von 40 Jahren.
100 EUR * 12 Monate * 40 Jahre = 48.000 EUR
Provisionen von ca. 4 % sind die Regel bei diesen Versicherungen. Das heißt, der Berater verdient an diesem Beispiel 1.920 Euro.
Hätte er einfach nur einen Fondssparplan, ohne den Mantel der Versicherung für dich gewählt, hätte er nur ca. 5 % Provision auf jeden Beitrag erhalten. Das heißt 5 Euro im Monat.
Jetzt kannst du überlegen, warum die Versicherung deutlich attraktiver für den Finanzvertrieb ist.
Das zweite Problem an der Provision ist, dass diese nach 5 bis 8 Jahren verdient ist. Wird der Vertrag so lange geführt und bespart, hat der Berater (Verkäufer) seine komplette Provision sicher. Brichst du nach 15 Jahren das Sparen ab, hast du trotzdem für die restliche Laufzeit die Provision bezahlt.
Nur wenn der Vertrag innerhalb der ersten 5 bis 8 Jahre (je nach Versicherung) wieder gekündigt oder beitragsfrei gestellt wird, wird dir die anteilige Provision nicht berechnet. Der Berater (Verkäufer) hat in diesem Fall eine sogenannte Stornohaftung. Er muss die Provision, die ihm von der Versicherungsgesellschaft direkt ausgezahlt wurde, dann anteilig zurückzahlen.
Hohe Kosten als allgemeines Problem
Nehmen wir an, die bisherigen Themen haben euch noch nicht abgeschreckt und du bzw. dein Kind zieht den Vertrag bis zur Rente durch. Auch dann muss das aber trotz aller Steuerspareffekte noch kein guter Deal gewesen sein. Denn leider sind viele Verträge so teuer, dass die zusätzlichen Kosten der Versicherung den Steuervorteil auffressen.
Deswegen hilft es nur, sehr genau hinzusehen und zu rechnen, ob sich das überhaupt lohnen kann. Nach meiner Erfahrung als Finanzberater in Augsburg sind 90 % aller Verträge aufgrund der Kosten chancenlos im Vergleich zur Direktanlage im Wertpapierdepot.
Oma und Opa können auch anders sparen
Als Letztes wird gerne noch aufgeführt, dass Oma und Opa oder auch andere Verwandte den Vertrag anlegen und besparen können. Ja, der Abschluss einer Versicherung ist in manchen Fällen tatsächlich ohne die Unterschrift der Eltern möglich. Aber wenn das einmal erledigt ist, ist die laufende Abwicklung ähnlich wie bei jeder anderen Sparform auch.
Fazit
Kinderpolicen können eine Möglichkeit sein, frühzeitig für die finanzielle Zukunft eures Kindes zu sorgen. Doch es ist unerlässlich, die verschiedenen Aspekte, einschließlich der langen Laufzeit und der Provisionen, kritisch zu betrachten. Als dein Finanzberater in Augsburg empfehle ich dir, sich vor Abschluss ausführlicher damit zu beschäftigen oder dich gegen Honorar beraten zu lassen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Dein FinanzDad Rick