Wenn du auf Alle akzeptieren klickst, stimmst du der Speicherung von Cookies auf deinem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzrichtlinie.
18.7.2024
5
 Minuten Lesezeit

Steuerfrei in ETFs investieren. Deine Anleitung!

Deutschland ein Steuerparadies? Dieser Aussage würde wohl kaum jemand zustimmen. Aber es gibt ein Schlupfloch.

Der FinanzDad Rick sitzt auf einer Treppe und blick fasziniert zur Seite.

Ohne Steuerbelastung in ETFs und Investmentfonds investieren – das geht.

Wer Steuern sparen möchte, muss anfangen anders zu denken. Weg von der Anlage im privaten Vermögen, hin zu der Sicht eines institutionellen Investors.
Aber keine Sorge, es geht dabei nicht darum, eine Firma zu gründen und über Holdings möglichst viele Gestaltungen zu nutzen.
Daran verdienen Steuerberater ihr Geld. Und ob das immer sinnvoll ist, darüber kann man sicherlich auch diskutieren.
Hier soll es darum gehen, wie du mit einer einfachen Gestaltung die Spielräume des Einkommensteuergesetzes nutzt.

Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland.

Seit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009, die offiziell Kapitalertragsteuer heißt, werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne pauschal mit 25 % versteuert. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 %) sowie ggf. die Kirchensteuer.

Anleger*innen zahlen somit effektiv mindestens 26,375 % Steuern auf jeden Euro Ertrag, der ihnen zufließt.

Durch Änderungen im Rahmen der Investmentsteuerreform gibt es noch eine weitere Komponente, die zu berücksichtigen ist, die sog. Teilfreistellung.

Wie der Name schon sagt, wird ein Teil der Erträge von der Steuerbelastung freigestellt.

▶️ Aktienfonds = 30 %
(Aktienanteil mind. 51 %)

▶️ Mischfonds = 15 %
(Aktienanteil mind. 25 %)

▶️ Immobilienfonds = 60 %

▶️ Immobilienfonds = 80 %
(mind. 51 % ausländische Immobilien)

▶️ Sonstige Fonds = 0 %

Bleiben wir bei Anleger*innen, die Aktienfonds im Depot verwahren, ergibt sich somit eine effektive Steuerbelastung von 18,46 %, wenn man die 30 % Teilfreistellung berücksichtigt.

Das heißt in der Praxis, dass von jedem Kursgewinn eines Investmentfonds oder ETF fast ein Fünftel fehlt.

Von jeder Ausschüttung, die unterjährig stattfindet, geht sofort fast ein Fünftel weg,

Und nicht zu vergessen ist die sogenannte Vorabpauschale, mit der das Finanzamt sogar dann zugreift, wenn gar keine Erträge fließen, sondern nur Buchgewinne in einem Jahr entstanden sind.

Optimierung durch private Rentenversicherung

Zu Beginn des Beitrags habe ich angesprochen, dass man für die Optimierung der steuerlichen Situation die Position eines institutionellen Investors einnehmen muss. Steuerliche Vorteile genießen insbesondere Versicherungsgesellschaften.

Diese profitieren für das angelegte Vermögen davon, dass während der Haltedauer keinerlei Steuern abgehen.

Das heißt, im Rahmen einer Versicherung gibt es:

✅ keine Vorabpauschalen

✅ keine Steuern auf Ausschüttungen bzw. laufende Erträge

✅ keine Steuern auf Kursgewinne

Dass eine private Rentenversicherung für die Altersvorsorge steuerliche Vorteile bietet, habe ich schon einmal hier beschrieben.

Diese Ausgangsbasis müssen wir auch nutzen, um unsere Steuerlast bei der Anlage auf Null zu drücken.

Die Auszahlung einer privaten Rentenversicherung

Wer Vermögen im Rahmen einer privaten Rentenversicherung anlegt, genießt bei Auszahlung ebenso einen steuerlichen Vorteil.

Dieser ergibt sich aus dem § 20 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz.

Dort ist das sog. Halbeinkünfteverfahren definiert, nachdem bei Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr und einer Mindesthaltedauer von 12 Jahren nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags zu versteuern ist. Konkret heißt dies, dass sämtliche Erträge und Kursgewinne im Rahmen der einmaligen Auszahlung einer privaten Rentenversicherung nur zur Hälfte versteuert werden müssen.

Auch hier gilt eine Teilfreistellung (in dem Fall jedoch nur 15 %).

Die Versteuerung erfolgt dann zum persönlichen Steuersatz zum Zeitpunkt der Auszahlung.

Der § 20 Abs. 16 Nr. 6 Einkommensteuergesetz bringt jedoch noch eine Besonderheit mit sich.
Denn darin ist auch definiert, dass die Auszahlung einer Leistung im Todesfall keiner Besteuerung unterliegt.
Dies wurde im Übrigen auch nochmals vom Bundesministerium für Finanzen mit Rundschreiben vom 01.10.2009 bestätigt.

Wir switchen nun also gedanklich von der privaten Rentenversicherung hin zu einer Kapitallebensversicherung. Denn nur die Lebensversicherung versichert das Risiko des Todes.

Die Rollen im Rahmen eines Versicherungsvertrags.

Um die Gestaltung nachvollziehen zu können, die wir uns zunutze machen werden, muss man die grundlegenden Rollen kennen, die im Rahmen einer Versicherung bestehen:

▶️ Versicherungsnehmer:
Ist Vertragsinhaber und entscheidet über die Versicherung.

▶️ Versicherte Person:
Das Risiko dieser Person ist abgesichert.

▶️ Beitragszahler:
Diese Person bezahlt das Vermögen in die Versicherung

▶️ Bezugsberechtigte Person:
An diese Person wird das Geld zum Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt.

Wichtig ist zu wissen, dass diese beteiligten Rollen durch unterschiedliche Personen besetzt werden können. Allerdings ist das in der Praxis in der Regel nicht der Fall.

Doch wir wollen die Versicherung steuerfrei machen.

Dafür benötigen wir folgende Gestaltung.

Eine abweichende versicherte Person

Das einfache Geheimnis ist, dass die versicherte Person abweicht vom Versicherungsnehmer bzw. zur Versicherungsnehmerin. Die versicherte Person muss dabei älter sein. Sobald diese versicherte Person verstirbt, erhält man das angesparte Kapital steuerfrei ausgezahlt.

Beispiel:

Du bist 37 Jahre alt und möchtest freies Vermögen für deine Altersvorsorge anlegen.

Das Geld kann und sollte möglichst bis zu deinem Renteneintritt in 30 Jahren steueroptimiert arbeiten.

Eine gesunde Frau hat eine Lebenserwartung von ca. 83 Jahren.

Du suchst dir nun also eine Person, die im Alter zwischen 50 bis 55 Jahren alt ist (z. B. deine Tante) und setzt diese als versicherte Person in deinen Vertrag.

Wichtig! Die versicherte Person hat keinerlei Verpflichtungen oder Rechte aus diesem Vertrag. Sie muss lediglich eine Unterschrift bei Vertragsabschluss leisten.

Steuerfreie Ansparphase und Auszahlung

In Kombination der steuerfreien Ansparphase innerhalb der Versicherung und der Leistung bei Todesfall der versicherten Person ergibt sich somit eine vollständige Steuerfreiheit.

Im Ergebnis bedeutet dies für dich einen großen finanziellen Unterschied.

Lass uns einen Fall vergleichen.

Ausgangssituation:

Anlagebetrag 50.000 EUR
Versicherungsnehmer: 37 Jahre / Versicherte Person: 55 Jahre

Aktienfonds, 6 % Rendite (4 % Kursgewinn, 2 % Dividende), 0 % Umschichtungsquote, Basiszins 2,55 %, keine Kirchensteuer.

Lfd. Kosten der Depotbank und der Betreuung durch FinanzDad GmbH sind jeweils inkludiert.

Die Grafiken zeigen den Vergleich zwischen der direkten Anlage in einem Wertpapierdepot und im Rahmen der Versicherung.

In der ersten Übersicht "Auszahlung bei Auflösung" sieht man zum Rentenbeginn nach 30 Jahren, dass sich die Versicherungslösung durch den Steuerspareffekt deutlich besser entwickelt hat als das Wertpapierdepot.

Das Ergebnis wird aber noch besser, wenn wir in der zweiten Übersicht "Zufluss an Erben im Todesfall" die Summe nach 30 Jahren sehen. Dies wäre die Todesfallleistung, die steuerfrei ausbezahlt wird.

Im aufgezeigten Fall sprechen wir über eine Differenz von fast 20.000 EUR. Eine gewaltige Summe, die man gerne sein Eigen nennt, bevor man sie dem Staat überlässt, oder?

Die Nachteile

Tod ist nicht planbar

Wer an Tag X das Geld benötigt, hat bei dieser Gestaltung ein gewisses Problem. Denn wenn der Todeszeitpunkt der versicherten Person nicht genau in diesen zeitlichen Rahmen fällt, dann gibt es keine steuerfreie Auszahlung.

Lebt die versicherte Person beispielsweise deutlich länger, wäre es das Beste, wenn du das Geld nicht benötigst und diese Zeit einfach aussitzt.

Ist dies aus finanziellen Gründen nicht möglich, kannst du trotzdem über das Kapital verfügen. Allerdings werden die Erträge bei Auszahlung dann mit der Kapitalertragsteuer belegt. Im Endeffekt ist die Versteuerung dann fast identisch mit der eines klassischen Wertpapierdepots. Bei langen Laufzeiten hast du trotzdem den Vorteil gehabt, dass du über viele Jahre keine zwischenzeitlichen Steuerabflüsse hattest und somit vom Zinseszins profitieren konntest.

Stirbt die versicherte Person deutlich früher als geplant, dann startest du das Modell eben einfach von vorne. Dieses Risiko ist somit kein wesentliches Problem.

Nur wenige Versicherungen, die das anbieten

Nicht jede Versicherung am Markt bietet die Möglichkeit, eine abweichende versicherte Person festzulegen. Zudem sollte das Höchstendalter deutlich über der durchschnittlichen Lebenserwartung liegen. Versicherungstarife mit dieser Eigenschaft sind sogenannte Whole-Life-Tarife. Diese werden nur von wenigen Versicherungen angeboten. Denn in der Regel enden die Verträge bei einem Höchstendalter von 85 Jahren oder weniger.

Die Kosten des Versicherungsvertrags

Für einen fairen Vergleich müssen wir die Anlage über ein Wertpapierdepot bei der Bank mit einer Anlage im Rahmen der Versicherung vergleichen. Dabei entstehen für die Versicherung zusätzliche Kosten, die deine Rendite schmälern.

Das Modell lohnt sich natürlich nur dann, wenn die Steuerersparnis daraus größer ist als die zusätzlichen Kosten.

Leider ist dies aus meiner Sicht nicht bei allen angebotenen Lösungen der Fall. Daher muss man sehr genau hinsehen. Es macht die Auswahl an möglichen Versicherungen letztlich noch geringer.

Das Modell ist nur dann sinnvoll, wenn es sich bei der Versicherung um einen Nettotarif bzw. Honorartarif handelt.

In diesen Tarifen sind keinerlei Provisionen für Berater einkalkuliert. Das ist insbesondere deswegen wichtig, da eine klassische Provision für den Abschluss des Vertrags über die ersten 5 bis 10 Jahre das Vertragsguthaben der Versicherung stark belastet.

Nehmen wir nochmal den Fall, dass die versicherte Person deutlich früher stirbt. Dann wäre von vornherein klar, dass du mit dem Modell ein Minus machst.

Das kann man mit einem Nettotarif vermeiden, indem das Honorar fair gestaltet wird.

Das moralische Thema

Nicht jeder kann es mit seinen Werten vertreten, dass er einen finanziellen Vorteil aus dem Tod einer anderen Person schöpft.

Allerdings muss man dazu anmerken, dass man hier niemanden benachteiligt. Denn mit dem Vermögen des Verstorbenen hat die Versicherung nichts zu tun. Der Tod ist einzig der Auslöser, dass du dein eingezahltes Geld wieder in deine Tasche zurückbekommst.

Ich empfehle daher, sich von dem Gedanken freizumachen. Sieh es als positives Geschenk des Staates, der dir diese Möglichkeit gibt.

Übrigens ist dieser Punkt bei der Absicherung von Eheleuten mit einer Lebensversicherung über Kreuz schon seit vielen Jahren gängige Praxis. Hierbei soll dem hinterbliebenen Ehepartner eine Möglichkeit der finanziellen Absicherung gegeben werden, ohne Erbschaftssteuergrenzen berücksichtigen zu müssen.

Das Fazit

Ein Modell, das sich rechnet! In eigentlich allen Fällen.

Wenn auf die Kosten der Versicherung geachtet wird und natürlich auch das Honorar des Beraters fair gestaltet ist.

Jeder, der einen Einmalbetrag (ab 20.000 EUR) zur längerfristigen Anlage zur Verfügung hat, sollte sich mit diesem Thema beschäftigen. Denn jeder gesparte Euro an Steuern erhöht deine effektive Rendite und hilft damit, deine Träume zu erfüllen.

Wenn du mehr wissen möchtest, stehe ich dir gerne für ein direktes Gespräch zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Dein FinanzDad Rick

Rick Heidel

Geschäftsführer

Ich helfe dir dabei, deine finanziellen Ziele zu erreichen!

Neuste Beiträge

Alle Beiträge anschauen