Ein eigenes Konto für unser Kind?
Wenn Mama und Papa über die Geldanlage für ein Kind nachdenken, gibt es viele Fragen zu beantworten. Ganz wichtig ist die Entscheidung, auf wen das Konto oder Wertpapierdepot geführt wird.
Wenn Mama und Papa über die Geldanlage für ein Kind nachdenken, gibt es viele Fragen zu beantworten. Ganz wichtig ist die Entscheidung, auf wen das Konto oder Wertpapierdepot geführt wird.
Nachdem Mama und Papa für das Kind die richtige Sparform gefunden haben, kommt direkt eine wichtige Frage auf. Wer wird eigentlich Konto- bzw. Depotinhaber?
Denn zur Wahl stehen zwei Varianten: Das Kind oder die Eltern.
Die einzelnen Vor- und Nachteile wollen wir uns genauer ansehen.
Entscheiden sich die Eltern für ein eigenes Konto oder Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes, treffen sie damit eine langfristige Entscheidung!
Denn dann gehört dieses Konto auch rechtlich dem Kind. Die Eltern handeln als Erziehungsberechtigte in Vollmacht für die Kleinen.
Damit ist das Vermögen sauber getrennt von den Eltern.
Ein Wechsel zurück auf den Namen der Eltern ist nicht möglich. Das wäre eine Schenkung deines Kindes an dich. Die ist nicht zulässig.
Auch Oma und Opa oder sonstige Verwandte können die Kleinen einfach beim Vermögensaufbau unterstützen, indem sie Geld direkt auf das Konto überweisen. Meine Erfahrung ist, dass hier immer öfter der Wunsch besteht. Zumal es in der Regel keine oder nur sehr geringe Mindestsummen gibt. Die Tante kann also auch 5 Euro im Monat auf das Konto überweisen.
Entscheiden sich die Eltern für die Anlage in einem Wertpapierdepot gibt es nicht zwingend ein zusätzliches Konto. In diesem Fall überweisen die Großeltern das Geld an die Eltern. Die Anlage in das Wertpapierdepot erfolgt in der Regel per Lastschrifteinzug von den Eltern.
Mit einem eigenen Kinderkonto kannst du unkompliziert Geldgeschenke der Verwandtschaft direkt zur Anlage bringen.
Eltern kennen das. Kaum bist du mit dem Nachwuchs zuhause angekommen, flattert schon der erste Brief für die Kleinen ins Haus. Kein Glückwunsch zur Geburt und im typischen Look & Feel eines Behördenbriefs – die persönliche Steuernummer.
Ob man die Steuernummer nun als Geschenk sehen mag, darf jeder für sich entscheiden.
Fakt ist, dass jeder Bürger von Geburt an über eigene Steuerfreibeträge verfügt.
Einkommen erzielen, ohne dafür Steuern bezahlen zu müssen.
Bei Kindern sind hier vor allem der Grundfreibetrag von 10.908 EUR (Stand 2023) zu nennen, sowie der Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR.
Kinder haben damit die Möglichkeit, im Jahr rund 12.000 EUR Erträge zu erzielen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen.
Da bei Kindern keine Einnahmen aus Arbeitslohn oder einer Selbstständigkeit vorhanden sind, kann der Freibetrag für Einnahmen aus Kapitalerträgen und/oder Vermietung & Verpachtung genutzt werden.
Mit einem Freistellungsauftrag sind die meisten Sparer vertraut. Um den Abzug von Steuern bei der Bank zu vermeiden, reicht man diesen bei der Bank ein.
Der Freistellungsauftrag dient zur Nutzung des Sparerpauschbetrags. Das heißt, die Bank schaut bei Erträgen durch Zinsen oder aus Wertpapieren zuerst, ob es Verluste gibt oder noch ein Sparerpauschbetrag vorhanden ist, bevor sie Kapitalertragsteuern berechnet.
Die Kapitalertragsteuer ist vielen auch unter dem Begriff Abgeltungsteuer bekannt. Denn mit Belastung durch die Bank gilt deine persönliche Steuerschuld als abgegolten. Sie liegt derzeit bei 25%. Hinzu kommt der Abzug des Solidaritätszuschlags i. H. v. 5,5% auf die Steuerlast und ggf. der Abzug der Kirchensteuer.
Eine NV-Bescheinigung ersetzt bei der Bank den Freistellungsauftrag.
Das Gute daran? Die Bank befreit dann nicht nur maximal 1.000 EUR Erträge vom Abzug der Kapitalertragsteuer, sondern sämtliche Erträge. Wichtig ist nur, dass die Erträge nicht den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten. Denn dann wirst du, bzw. in unserem Fall das Kind, steuerpflichtig.
Bei einem Zinssatz von 2%, den es aktuell auf Tagesgelder gibt, müsste das Kind aber bereits über 500.000 EUR anlegen. Du merkst, hier ist viel Luft um Vermögen aufzubauen.
Die NV-Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt. Sie ist maximal für 3 Jahre gültig.
Dadurch, dass keine Steuern vom Vermögen belastet werden, erreichen die Kinder den maximalen Effekt des Zinseszinses.
Angeblich hat Albert Einstein den Zinseszins einmal als 8. Weltwunder beziffert. Die Aussage von Einstein kann zwar nicht nachvollzogen werden, aber der Sinn hinter dieser Aussage bleibt trotzdem bestehen.
Durch den Zinseszins steigt dein Vermögen exponentiell.
Zinseszins einfach erklärt:
Das Kind legt im ersten Jahr 1.000 EUR an.
Es erhält 2% Zins, umgerechnet 20 Euro.
Das heißt, am Ende des Jahres hat es 1.020 EUR, die weiter angelegt werden.
Im zweiten Jahr erhält es nun schon 20,40 EUR Zinsen.
Der Effekt scheint am Anfang gering, bei 20 Jahren und mehr fängt dieser aber massiver an zu wirken und führt letztlich zu deutlichen Vermögenszuwächsen.
Wo viel Licht, da ist natürlich auch Schatten.
Die Nachteile eigenen Vermögens bei Kindern sind nicht zu unterschätzen.
Du wunderst dich jetzt. Das war doch gerade noch ein Vorteil.
Ja, aber es ist eben gleichzeitig auch ein Nachteil.
Du möchtest deinem Kind von dem Sparbetrag später einmal etwas kaufen? Neue Möbel oder vielleicht den Führerschein bezahlen?
Das mag dir jetzt komisch vorkommen, aber Gerichte haben in der Vergangenheit bereits entschieden, dass dies nicht zulässig ist. Eltern müssen das Vermögen treuhänderisch verwahren. Die Verwendung darf nur zum Vorteil des Kindes erfolgen. Ausgaben für Anschaffungen oder den Führerschein fallen aber eben nicht darunter. Die Eltern mussten das Geld an das Kind zurückzahlen.
Du kannst nicht einfach auf das Geld zugreifen.
Egal ob es dir finanziell gerade schlecht geht oder du es vielleicht auch nur gut meinst für die Kleinen.
Ihr seid in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert? In der Regel sind die Kleinen hier automatisch kostenfrei in der Familienversicherung enthalten.
Das ändert sich jedoch, wenn die Kids eigene Einnahmen generieren. Sobald die Einkommensgrenze von 485 EUR im Monat (Stand 2023) überschritten wird, müssen Kinder eigens krankenversichert werden.
Ist das Kind sowieso schon privatversichert, dann spielt das keine Rolle.
Alle anderen sollten das zumindest auf dem Schirm haben, wenn das Vermögen des Kindes eine gewisse Größe erreicht hat.
Denn dann hast du zwar einen Steuervorteil. Dieser wird aber durch den eigenen Beitrag zur Krankenversicherung aufgefressen.
Sobald die Erträge aber deutlich über der Grenze liegen, ist der Steuervorteil so groß, dass sich die Krankenversicherug rechnet.
Sollte dein Kind später einmal BAföG beantragen, hat es ein Problem mit der Vermögensgrenze.
Vermögen über 15.000 EUR muss vor dem BAföG für die Ausbildung bzw. das Studium selbst aufgewendet werden.
Das spricht für die Anlage auf die Eltern.
Allerdings sei angemerkt, dass für die Erteilung von BAföG das Einkommen der Eltern eine wesentliche Rolle spielt. Die Einkommensgrenzen sind knapp bemessen. Zudem zählen Erträge aus Kapitalvermögen zu den Einnahmen hinzu.
In der Regel wird es mit BAföG schwierig, egal ob du das Geld nun auf den Namen des Kindes anlegst oder auf dich selbst. Aber hey! Ist das schlimm, wenn du entsprechendes Vermögen aufgebaut hast?
Auch das mag dir erst einmal seltsam vorkommen. Aber in der Tat ist ein Konto für Kinder eben kein Standard bei Banken. Denn die Prozesse dahinter sind aufwändig.
Deswegen sind viele Angebote für Kinder nicht nutzbar.
Trotzdem gibt es natürlich eine große Auswahl an Anbietern. Auch von Banken mit günstigen Konditionen. Du solltest das einfach nur wissen.
Mit den bisherigen Nachteilen kann man soweit ganz gut leben, wenn man die steuerlichen Vorteile gegenüberstellt.
Das wahrscheinlich größte Problem dürfte zum 18. Geburtstag eintreten.
Denn dann haben die Kids freie Verfügung über das Geld.
Du hast durch fleißiges Sparen und den Zinseszins-Effekt 100.000 EUR angespart?
Cool für das Kind. Also ab zum nächsten Autohändler und einen tollen Neuwagen bestellt. Barzahlung natürlich. Abends noch mit ein paar Freunden in den Club und ein paar Runden Champagner für alle? Kein Problem!
Das blöde? 18 Jahre hartes Sparen können sich in kurzer Zeit in Luft auflösen.
Als Elternteil kannst du nur zugucken. Dein Kind ist volljährig und trifft damit seine eigenen Entscheidungen.
Das kannst du vermeiden, wenn du das Geld auf deinen Namen anlegst und zu einem späteren Zeitpunkt an deine Kids schenkst. Dann wenn du das Gefühl hast, dass es jetzt richtig ist.
Die Entscheidung, dass du für dein Kind sinnvoll sparen möchtest ist ein sehr wichtiger Schritt für euer finanzielles Wohlbefinden als Familie.
Ob du das über dein eigenes Konto machst oder über ein separates Kinderkonto, das muss jeder im Einzelfall entscheiden. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile.
Du solltest diese kennen und abwägen.
In vielen Fällen hängt das auch damit zusammen, wie man selbst aufgewachsen ist und erzogen wurde. Trotzdem ist die Verantwortung nicht zu unterschätzen, in jungen Jahren viel Geld zu besitzen. Hierauf kann man vorbereiten, dann kann dies sehr positive Effekte haben. Es kann aber eben auch der Fall eintreten, dass Kinder mit dieser Verantwortung nicht klarkommen. Das Geld ist in manchen Fällen schneller weg als man schauen kann. Mit einer gewissen Entspannung könnte man sich jedoch sagen: „Naja, selbst schuld, dann startet er/sie eben wieder bei null“.
Wenn du noch nach einer passenden Anlagemöglichkeit für die Kids suchst, buche dir gerne ein kostenfreies Strategiegespräch.
Herzlich, euer FinanzDad